Seit dem 1. Oktober 2019, sind alle Tierärzte in der Schweiz verpflichtet, die Abgabe von Antibiotika elektronisch zu erfassen.
Daten, welche in der Datenbank IS ABV registriert werden, dienen unter anderem dazu, Rückschlüsse über den Antibiotikaverbrauch zu ziehen. Ziel ist, die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schützen.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass aufgrund des administrativen Aufwandes für die Verschreibung von Antibiotika, ab sofort eine sogenannte «Antibiotika-Taxe» erhoben wird.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des
BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)